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Beschäftigung im Niedriglohnsektor: Wie ist der aktuelle Stand?

Euro coins on paper euro banknotes

Wie groß ist die Gruppe der Betroffenen, die von der beschlossenen Erhöhung des Mindestlohns ab Januar 2026 und Januar 2027 profitiert? Wir haben Zahlen.

Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 1. Januar 2026 auf (brutto) 13,90 Euro und zum 1. Januar 2027 auf (brutto) 14,60 Euro angehoben. Wie notwendig diese Erhöhung ist, zeigt ein Blick auf Zahlen, die von der Bundesregierung als Antwort auf eine Kleine Anfrage aus der Fraktion Die Linke vorgelegt wurden. Dabei zeigen sich deutliche Differenzen bei der Betrachtung unter verschiedenen Gesichtspunkten.

Wer erhält aktuell Entgelte unter dem neuen Niveau für den Mindestlohn?

Derzeit gibt es in Deutschland rund 39,192 Millionen Beschäftigte (Praktikumsverträge und Ausbildungsverträge nicht eingerechnet). Insgesamt verdienen momentan rund 6,603 Millionen Beschäftigte weniger Geld, als es der ab 1. Januar 2026 gültige Mindestlohn vorschreibt. Noch höher ist mit rund 8,279 Millionen der Anteil der Beschäftigten, die derzeit unter dem ab 1. Januar 2027 geltenden Mindestlohnniveau liegen. Allerdings ist dabei zu berücksichtigen, dass das von der Bundesregierung dazu vorgelegte Zahlenmaterial auf Hochrechnungen auf der Basis der Daten vom April 2024 beruht.
Dabei zeigt sich ein interessanter Unterschied, denn es gibt eine deutlich sichtbare Abhängigkeit vom Ausmaß der Beschäftigung. Bezogen auf die den ab Januar 2026 geltenden Mindestlohn ist der Anteil der niedriger bezahlten Vollzeitbeschäftigten mit 20,4 Prozent deutlich geringer als der Anteil der geringfügig Beschäftigten mit einem unter dem neuen Mindestlohn liegenden Bruttolohn pro Stunde (53,6 Prozent).

Entlohnung im Vergleich zum Mindestlohn zeigt deutliche regionale Unterschiede

Der bundesweite Durchschnittswert der Beschäftigten mit einer Entlohnung unter dem künftigen Mindestlohn von (brutto) 13,90 Euro liegt bei 16,8 Prozent. Beim Vergleich der einzelnen Bundesländer rangiert Mecklenburg-Vorpommern mit 22 Prozent auf dem Spitzenplatz vor Sachsen mit 21 Prozent und Sachsen-Anhalt mit 19,7 Prozent. Auf dem vierten Rang landet Thüringen mit einem Anteil von 19 Prozent.
Doch nicht nur an dieser Stelle zeigen sich Unterschiede, sondern es fällt außerdem auf, dass Frauen 55,8 Prozent unter den Beschäftigten mit Niedrigentgelten deutlich häufiger vertreten sind als Männer (44,2 Prozent). Die Analyse auf der Basis des ab Januar 2027 geltenden Mindestlohns von 14,60 Euro fällt ähnlich aus. Dort sind lediglich kleinere Verschiebungen bei der Abhängigkeit der Höhe des Brutto-Stundenlohns in Abhängigkeit zum Ausmaß der Beschäftigung anzutreffen.

Quelle: Deutscher Bundestag Drucksache 21/1403

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