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Finanzielle Unterstützung beim Studium: BAföG ist rückläufig

group of students with notebooks in lecture hall

Der Umfang der Inanspruchnahme von BAföG als Unterstützung für Schule und Studium war in Deutschland zuletzt rückläufig. Das belegen offizielle Zahlen.

Das BAföG als finanzielle Unterstützung beim Studium gibt es in Deutschland bereits seit dem Jahr 1971. Die Bestimmungen rund um die Bezugsberechtigung für diese staatliche Hilfe wurden mehrfach überarbeitet. Die bisher letzte Novellierung trat am 1. August 2024 in Kraft. Im letzten Jahr (2024) sank jedoch die Zahl der jungen Menschen, von denen diese Ausbildungsförderung in Anspruch genommen wurde.

Wie viele BAföG-Förderungen gab es zuletzt in Deutschland?

Im Jahr 2023 wurden in der Bundesrepublik Deutschland rund 635.600 Personen mit BAföG unterstützt. Im Jahr 2024 waren es noch 612.800 Personen. Das bedeutet ein Minus von 22.800 Personen oder – anders ausgedrückt – von 4 Prozent. Damit setzte eine Trendwende ein, denn sowohl 2022 als auch 2023 wurde jeweils eine Steigerung verzeichnet. Gleichzeitig markiert das Jahr 2024 einen Niedrigrekord seit der Jahrtausendwende.
Gleichzeitig fiel die monatliche Fördersumme 2024 im Vergleich zum Vorjahr um 5 Euro auf einen Schnitt von 635 Euro. Zusammen mit der gesunkenen Zahl der geförderten jungen Menschen brachte das dem Bundeshaushalt eine Ersparnis von 316 Millionen Euro (rund 9 Prozent). Im gesamten Jahr 2024 gab die Bundesregierung rund 3,1 Milliarden Euro für die BAföG-Förderung aus.

Wie verteilten sich die BAföG-Förderungen und welche weiteren Leistungen gab es?

Die BAföG-Förderungen können sowohl von Schülerinnen und Schülern als auch von Studierenden in Anspruch genommen werden. Im Jahr 2024 machten mit 79 Prozent Studierende den Hauptanteil aus. Studierende erhielten im Durchschnitt 557 Euro im Monat, während die 21 der geförderten Schülerinnen und Schüler im Schnitt 539 Euro pro Monat erhielten. 59 Prozent der mit BAföG geförderten Personen waren weiblich. Die Mehrheit (67 Prozent) war zum Zeitpunkt der Förderung noch keine 25 Jahre alt. 71 Prozent der mit BAföG unterstützten Personen lebten nicht im elterlichen Haushalt. Im gesamten Jahr 2024 machten 10.700 junge Menschen von der im letzten Jahr neu etablierten Studienstarthilfe Gebrauch. Dabei handelt es sich um einen einmaligen staatlichen Zuschuss von 1.000 Euro, der beispielsweise für die Anschaffung von Studienliteratur und Notebook gedacht ist. Diesen Zuschuss gibt es, wenn zuvor auf der Basis des SGB II Leistungen bezogen wurden. Dabei kann es sich sowohl um den Kinderzuschlag nach Bundeskindergeldgesetz als auch um Wohngeld oder Bürgergeld handeln.

Quelle: Statistisches Bundesamt

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