Am 5. November 1986 wurde die Kennung .de bei der IANA als Länderkürzel für Domains eingetragen. Diese Kennung durfte und darf nicht nur von Menschen mit einem Hauptwohnsitz und Unternehmen mit einem rechtlichen Haupt- oder Nebensitz in der Bundesrepublik Deutschland beansprucht werden. Die Registrierung ist auch für Bürger aus dem Ausland möglich, wobei für den Administrator (Admin-C) eine deutsche Anschrift angegeben werden muss. Spitzenreiter sind hier aktuell Großbritannien, die Schweiz und die USA. Zu Beginn diente die Universität Dortmund als zuständiger Registrar. Im Jahr 1994 übernahm die Universität Karlsruhe diese Aufgabe. Sie kooperierte mit dem Interessenverbund Deutsches Network Information Center, einer frühen Vereinigung der bedeutendsten Internetprovider. Im Jahr 1996 entstand daraus die DENIC, die als eingetragene Genossenschaft mit dem Status der Gemeinnützigkeit agiert.
Wie entwickelten sich die DENIC und die .de-Domains?
Seit dem Jahr 1998 ist die DENIC auch für den Betrieb der zum DNS gehörenden Server zuständig. Das Kürzel DNS steht für das Domain Name System. Diese Server haben die Aufgabe, die zu den jeweiligen Domains gehörigen IP-Adressen zu verwalten. Damit sind sie ein Grundbestandteil des sogenannten Back Bones des Internets. Bereits im Jahr 1999 gab es eine Million registrierte .de-Domains. Schon zwei Jahre später waren rund fünf Millionen .de-Domains vergeben. Mittlerweile sind mehr als 16 Millionen .de-Domains vergeben. Die meisten der Domains mit Länderkennung wurden von Unternehmen, Vereinen und Privatpersonen aus den Bereichen Hamburg, München und Berlin beantragt.
Welche technischen Fakten müssen bei einer .de-Domain beachtet werden?
Als Gesamtlänge für eine .de-Domain akzeptiert die DENIC bis zu 63 Zeichen. Bis 2008 galt eine Mindestlänge vom drei Zeichen. Mittlerweile gibt es auch zahlreiche .de-Domains, die nur zwei Zeichen enthalten. Ein Beispiel dafür ist die Deutsche Bahn, die im Besitz der Domain db.de ist, welche allerdings auf die Adresse deutschebahn.com weiterleitet. Zu Beginn konnten nur Namen ohne Umlaute registriert werden. Adressen mit Umlauten führte die DENIC im März 2004 ein. Hierbei muss allerdings beachtet werden, dass durch die Umwandlung der Umlaute in den Punycode nicht die vollen 63 Zeichen für den Namen zur Verfügung stehen.
Quelle: DENIC
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