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Wie ist das jetzt mit der Flexi-Rente?

Lange wurde sie diskutiert, nun ist sie beschlossene Sache: Die Flexi-Rente. Sie ist für all jene angehenden Rentner gedacht, die sich nicht zu einem starr festgelegten Zeitpunkt aus dem Arbeitsleben verabschieden wollen, sondern länger arbeiten möchten. Dabei soll das längere Arbeiten im Alter attraktiver werden.

Wie funktioniert die Flexi-Rente?

Die jetzt vom Bundestag beschlossene Flexi-Rente sieht vor, dass Arbeitnehmer den Übergang vom Arbeits- ins Rentnerleben flexibler gestalten können. Beispielsweise besteht die Möglichkeit, in Teilzeitarbeit zu wechseln und gleichzeitig eine Teil-Rente zu beziehen. Dadurch können auch die Rentenansprüche weiter erhöht werden. Arbeitgeber können dank der flexibleren Variante wichtige und dringend benötigte sowie erfahrene Fachkräfte länger an sich binden.

Bereits ab dem 63. Lebensjahr und damit vor Erreichen der Regelaltersgrenze soll eine Teilzeitarbeit mit einer Teilrente möglich werden. Die Teilrente und der Verdienst sind flexibel miteinander zu kombinieren. Generell können 6.300 Euro pro Jahr abzugsfrei zur vorgezogenen Rente ab 63 hinzuverdient werden. Die Verdienste, die darüber hinausgehen, werden zu je 40 Prozent angerechnet.

Zudem wird der Rentenanspruch erhöht, wenn Arbeitnehmer sich im Alter für die vorgezogene Vollrente entscheiden. Wer auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiter arbeiten möchte, der soll einen zusätzlichen Anreiz erhalten, indem er auf die Versicherungsfreiheit verzichten kann. So können weitere Entgeltpunkte erzielt werden und der Rentenanspruch lässt sich weiter erhöhen.

Kritik an der Flexi-Rente von der Opposition

Die Opposition kritisierte die Flexi-Rente dagegen deutlich. Aus der Linken hieß es etwa, dass einige Berufsgruppen mit der Flexi-Rente überhaupt nicht erreicht würden. So scheiden in körperlich anstrengenden Tätigkeiten Mitarbeiter oft schon mit 60 Jahren aus. Der geplante Ausbau von Vorsorge, Prävention und Reha sei zudem nicht mit ausreichend finanziellen Mitteln ausgestattet. Das Gesetz, das von Andrea Nahles stamme, zeige nur, dass die Menschen „bis zum Umfallen“ arbeiten sollen. Das eigentliche Ziel, die Altersarmut zu bekämpfen, könne damit nicht erreicht werden.

Von den Grünen hieß es, dass vor allem gesundheitlich bereits angeschlagene Beschäftigte mit der Teilrente nicht genügend unterstützt werden. Das Gesetz sei nur deshalb beschlossen worden, so die Grünen weiter, um den Unmut des Wirtschaftsflügels der Union zu besänftigen, der über die Rente mit 63 nicht glücklich gewesen sei.

Quelle: dpa

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