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Vorrangprüfung ab heute ausgesetzt

Bereits Anfang Juli hat die Bundesregierung eine Vereinbarung im Integrationsgesetz entschieden, die insbesondere Flüchtlingen, Asylbewerbern und Geduldeten in Deutschland einen leichteren Einstieg in den Arbeitsmarkt verschaffen soll. Darin hieß es unter anderem, dass die Vorrangprüfung, bei der bevorzugt deutsche Arbeitsuchende eingestellt werden, ausgesetzt wird. Die Aussetzung der Vorrangprüfung gilt zunächst für drei Jahre und in insgesamt 133 der 156 Bezirke der Bundesagentur für Arbeit.

Nach drei Monaten Zugang zum Arbeitsmarkt

Demnach sollen Flüchtlinge generell nach drei Monaten Aufenthalt in Deutschland Zugang zum Arbeitsmarkt bekommen. Selbst wenn über den Asylantrag noch nicht entschieden wurde, soll die Regelung gelten. Bisher musste dabei jedoch geprüft werden, ob auch deutsche Bewerber für die betreffende Beschäftigung zur Verfügung stünden. War dies der Fall, sollten deutsche Bewerber bevorzugt eingestellt werden. Mit der Neuregelung soll es Flüchtlingen erleichtert werden, im Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Gleichzeitig können sie jetzt auch als Leiharbeiter beschäftigt werden.

In Bayern, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern gibt es aber immer noch 23 Bezirke der Bundesagentur für Arbeit, die von der Neuregelung ausgenommen bleiben. Mecklenburg-Vorpommern, das als besonders strukturschwache Region gilt, soll demnach komplett von den Neuregelungen ausgenommen blieben.

Die Erleichterungen für den Zugang zum Arbeitsmarkt gelten allerdings generell nicht für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten. Sie müssen auch weiteren in den Aufnahmeeinrichtungen bleiben, solange das Asylverfahren noch läuft. Damit unterliegen sie gleichzeitig einem Beschäftigungsverbot. Die Regierung fordert hier das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), die Anträge von Asylbewerbern aus sicheren Herkunftsländern besonders zügig zu bearbeiten, damit diese Menschen nicht unnötig lange in Deutschland bleiben. Asylbewerber, deren Asylantrag bereits positiv beschieden wurde und anerkannte Asylbewerber dürfen dagegen generell ohne Einschränkungen eine Arbeit aufnehmen.

Für und Wider bei der Aussetzung der Vorrangprüfung

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles erklärte, dass man schon in der Vergangenheit viele Hürden abgebaut habe, um die Menschen besser in den Arbeitsmarkt integrieren zu können. Mit der Aussetzung der Vorrangprüfung habe man lediglich einen „weiteren Baustein für die erfolgreiche Integration der Menschen“ geschaffen. Zudem werde dank der Beteiligung der Länder sichergestellt, dass die regionalen Arbeitsmarktlagen mit berücksichtigt werden.

Die Gewerkschaften dagegen kritisierten die Neuregelungen zur Vorrangprüfung. Sie begrüßten es zwar, dass Flüchtlinge möglichst schnell in den Arbeitsmarkt integriert werden sollten, allerdings werde der Einstieg in den Beruf nicht durch die Vorrangprüfung, sondern vielmehr durch lange Genehmigungsverfahren bei der Ausländerbehörde verzögert. Außerdem, so Markus Schlimbach, Vizechef beim DGB Sachsen, müssten Perspektiven im Job geboten werden. Es dürfe nicht darum gehen, Flüchtlinge in „irgendeinen Job“ zu bringen, sondern sie gezielt zu fördern. Dafür seien Berufsorientierung, berufsbezogene Sprachkurse und betriebliche Aus- und Weiterbildungsangebote nötig.

Quelle: dpa

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