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Urteil 5 Sa 657/15: Unerlaubtes Surfen am Arbeitsplatz

Haben Mitarbeiter mit ihrem Dienstrechner privat im Internet gesurft, kann das im schlimmsten Fall sogar zur Kündigung führen. Das hat jetzt das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg mit Urteil 5 Sa 657/15 entschieden. Außerdem haben Arbeitgeber das Recht, den Browserverlauf ihrer Mitarbeiter auch ohne vorherige Zustimmung des Arbeitnehmers zu überprüfen und auszuwerten.

Wann dürfen Arbeitgeber nach Urteil 5 Sa 657/15 den Browserverlauf prüfen?

Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmer die Daten auswerten, wenn keine andere Möglichkeit bestehe, den Umfang der unerlaubten Internetnutzung nachzuweisen. Zwar handele es sich um personenbezogene Daten, in deren Kontrolle der Arbeitnehmer meist nicht eingewilligt habe, allerdings dient sie als Missbrauchskontrolle.

Und eine solche Missbrauchskontrolle sieht der Gesetzgeber auch ohne Einwilligung des Betroffenen vor, wenn es mit anderen Mitteln nicht möglich ist, die unerlaubte Internetnutzung nachzuweisen.

Worum ging es im Fall zum Urteil 5 Sa 657/15?

Im besagten Fall ging es um einen Arbeitgeber, der bei der Überprüfung des Rechners festgestellt hatte, dass ein Mitarbeiter an fünf von 30 Arbeitstagen privat im Internet gesurft sei. Laut innerbetrieblicher Vereinbarung sei die private Internetnutzung allerdings auf die Pausen beschränkt und auch das nur in Ausnahmefällen.

Der Arbeitgeber kündigte dem Mitarbeiter daraufhin. Das Arbeitsgericht hielt die sofortige Kündigung aufgrund der unerlaubten Nutzung des Internets für rechtens. Allerdings ist die Revision am Bundesarbeitsgericht zugelassen.

Quelle: Focus

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