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Steuererklärung soll wieder mal einfacher werden

Jeder kann sich noch an die berühmte Versprechung erinnern, dass die Steuererklärung auf einem Bierdeckel gemacht werden kann. Viele Bürger hatten gehofft, doch tatsächlich geändert hat sich kaum etwas. Nun will die Regierung wieder einmal das Besteuerungsverfahren in Deutschland vereinfachen. Am Mittwoch soll dazu ein Maßnahmenpaket beschlossen werden.

So hatte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble insgesamt 18 Monate mit den Ländern über die angestrebten Reformen verhandelt. Allerdings wird das Maßnahmenpaket voraussichtlich erst zum 01.01.2017 in Kraft treten, und das auch nur dann, wenn Bundesrat und Bundestag im ersten Halbjahr 2016 grünes Licht dafür geben. Zudem gehen die Experten davon aus, dass die kompletten Maßnahmen erst 2022 umgesetzt sein dürften.

Was soll bei der Steuererklärung einfacher werden?

Geplant ist, dass die meisten Steuerzahler ihre Steuererklärung elektronisch über das Elster-Portal einreichen können. Außerdem sollen sie über das Portal auch den jährlichen Steuerbescheid erhalten, vollautomatisch. Damit sollen die oft überlasteten Steuerprüfer in den Finanzämtern entlastet werden, wie es am Montag aus Kreisen des Bundesfinanzministeriums in Berlin hieß. So sollen die Steuerprüfer sich besser mit komplexen und komplizierten Fällen auseinandersetzen können.

Die Identität sollen die Steuerzahler zudem mittels elektronischem Personalausweise oder über eine App für Elster nachweisen können, die allerdings erst noch entwickelt werden muss. Belege sollen grundsätzlich nur noch in Einzelfällen angefordert werden. Wenn Steuerzahler dem Computersystem des Fiskus nicht trauen, können sie aber auch mit einem Klick die Prüfung durch einen Sachbearbeiter anfordern. Zudem wird es Stichproben geben, wo einzelne Steuererklärungen von den Mitarbeitern im Finanzamt konkret überprüft werden.

Steuerberater erhalten mehr Zeit für die Steuererklärung

Zudem plant man, Steuerberatern bis zu zwei Monaten mehr Zeit für die Abgabe der Steuererklärung einzuräumen. Wird allerdings die ohnehin verlängerte Frist vom Steuerberater nicht eingehalten, muss ein Verspätungsgeld gezahlt werden.

Quelle: Focus

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