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Neues Jahr – neue Regeln für Radfahrer

Mit dem Start des neuen Jahres haben sich auch Regeln für Radfahrer geändert. So können Eltern ihren Nachwuchs künftig besser beim Radfahren begleiten. Bisher sahen die Regelungen vor, dass Kinder bis acht Jahren zwingend auf dem Bürgersteig fahren mussten, während dies Erwachsenen verboten wurde. Mit den aktuellen Neuregelungen dürfen Kinder jetzt eine Begleitperson ab 16 Jahren bei sich auf dem Bürgersteig haben. So können Eltern ihrer Aufsichtspflicht gerecht werden, ohne Gefahr zu laufen, eine Strafe zu erhalten, weil sie auf dem Gehweg fahren.

Die jungen Radfahrer dürfen mehr

Die Regelung, dass Eltern ihre Kinder auf dem Radweg begleiten dürfen, gilt allerdings nur für klassische Räder. Wer mit dem E-Bike unterwegs ist, muss weiterhin auf die Straße ausweichen. Zudem haben Fußgänger auf den Gehwegen stets Vorrang. Wird ein Familienausflug geplant und sind mehrere Erwachsene mit dem Kind unterwegs, darf trotzdem nur ein Erwachsener auf dem Gehweg fahren, die anderen müssen auf die Straße ausweichen. Beim Wechsel der Straßenseite gilt übrigens: Wer sein Fahrrad liebt, der schiebt. Kindern unter acht Jahren ist die Nutzung des Fahrrads auf der Straße untersagt, daher müssen sie vor dem Wechsel der Straßenseite absteigen und das Fahrrad über die Straße schieben.

Gibt es einen Radweg, durften Kinder unter acht Jahren diesen bisher nicht benutzen. Das hat sich mit den Neuregelungen zum Jahresstart geändert. Kinder unter acht Jahren dürfen demnach jetzt auch Radwege benutzen, die baulich von der Straße getrennt sind. Ausnahmen gelten lediglich für die verbreiteten Radfahrstreifen auf der Fahrbahn.

Fahrrad- oder Auto-Ampel?

In der Vergangenheit haben die Kommunen zahlreiche Radwege mit eigenen Fahrradampeln versehen. Gibt es diese nicht, hieß es in der Vergangenheit, dass sich Radfahrer auf Radwegen, die direkt neben dem Fußweg verlaufen, an die Fußgängerampeln halten mussten, selbst wenn sie wesentlich schneller unterwegs waren. Zum neuen Jahr hat man diese Regelung ebenfalls aufgehoben. Stattdessen sind jetzt die Auto-Ampeln auch für Radfahrer maßgeblich. Für Autofahrer ist diese Regelung allerdings wenig erfreulich. Gerade beim rechts abbiegen müssen sie, selbst wenn die Fußgänger bereits rot haben, damit rechnen, dass sich noch ein Radfahrer nähert.

Freigegeben wurden die Radwege zudem für E-Bikes, bei denen der Motor ab einer Geschwindigkeit von 25 km/h abriegelt. An einigen Radwegen gibt es dafür jetzt ein ausdrückliches Zusatzschild „E-Bikes frei“. Dieses gilt für klassische E-Bikes, aber auch E-Mopeds und E-Scooter, die bis zu 25 km/h schnell unterwegs sein können. Ausnahmen gelten dagegen weiterhin für die S-Pedelecs, die bis zu 45 km/h erreichen können. Sie dürfen auch weiterhin nicht auf Radwegen unterwegs sein.

Quelle: ino

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