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Modellbauer laufen Sturm gegen deutsches Drohnengesetz

Das Bundesverkehrsministerium arbeitet aktuell an einem neuen Drohnengesetz, welches den unzähligen Modellbauern schon jetzt missfällt. Nach den derzeitigen Plänen sollen Drohnenflüge drastisch eingeschränkt werden. Das betrifft einerseits die Flughöhe. Andererseits dürfen private Drohnen nach den bisher vorgelegten Gesetzesvorschlägen keine Bundesstraßen und Eisenbahnlinien mehr kreuzen. Außerdem soll das Überfliegen von Menschenansammlungen, Katastrophengebieten, Kraftwerken, Industrieanlagen und Justizvollzugsanstalten verboten werden.

Warum wehren sich die deutschen Modellbauer?

Die Modellbauer befürchten, dass der Geltungsbereich des Drohnengesetzes auch auf Modellhelikopter und Modellflugzeuge ausgeweitet wird, so wie das auch bisher der Fall war. Diese Argumentation brachte Jan Schönberg, ein Vorstandsmitglied des Vereins „Pro Modellflug“ in einem Interview mit dem Fernsehsender NDR zum Ausdruck. Ähnliche Meinungen vertreten auch Hans Schwägerl, der Chef des Deutschen Modellflieger Verbands, sowie Wolfgang Müther vom Deutschen Aero Club. Nun wollen sich die Spitzen der Verbände noch im Mai mit Vertretern des Verkehrsministeriums treffen, um zu verhindern, dass neue Gesetze die Möglichkeiten der Modellbauer noch weiter einschränken. Ihr wichtigstes Argument ist, dass die überwiegende Mehrheit der Modellflieger so verantwortungsbewusst ist, dass von ihnen in den letzten Jahren keine nennenswerten Risiken für die Luftfahrt ausgegangen sind.

Künftig soll eine Kennzeichnungspflicht für Drohnen gelten

Alle Drohnen, zu denen sich auch die bei den Modellbauern beliebten Quadrokopter zählen, sollen künftig eine offizielle Kennzeichnung erhalten, wenn sie ein Gewicht von mehr als 500 Gramm auf die Waage bringen. Diese Kennzeichnungspflicht soll nach den Entwürfen für das neue Drohnengesetz sowohl für privat genutzte als auch gewerblich genutzte Drohnen gelten. Das Ziel der Kennzeichnungspflicht für Drohnen ist, bei Zwischenfällen den Verursacher eindeutig identifizieren zu können.

Für gewerbliche Anwender werden die Einsatzmöglichkeiten von Drohnen mit dem neuen Gesetz deutlich erweitert. Hier sollen die Landesbehörden auch die Erlaubnis für Flüge außerhalb des Sichtbereichs des Bedieners erlauben können. Dafür ist jedoch der Nachweis eines sicheren Betriebs notwendig. Allerdings muss für die Bedienung gewerblich genutzter Drohnen künftig ein spezieller Führerschein erworben werden. Er wird als Lizenz vom Luftfahrt-Bundesamt vergeben. Die Lockerungen für den gewerblichen Betrieb kommen einigen Branchen zugute. Das ist neben der Landwirtschaft und Forschungseinrichtungen beispielsweise auch DHL, wo derzeit die Paketzustellung via SkyPort mit Drohnen getestet wird.

Quelle: BMVI, NDR

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