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Massive Mängel bei der Förderung durch Jobcenter

Der Bundesrechnungshof (BRH) sollte im Auftrag des Bundesarbeitsministeriums die Arbeit der Jobcenter beurteilen. Im Abschlussbericht, der der „Süddeutschen Zeitung“ vorliegt, heißt es, dass massive Mängel bei der Förderung von Langzeitarbeitslosen vorliegen.

Langzeitarbeitslose kaum dauerhaft in den Arbeitsmarkt integriert

So rechnet der BRH vor, dass die Jobcenter es in den allermeisten Fällen nicht geschafft hätten, „Langzeitarbeitslose mit mehreren Vermittlungshemmnissen dauerhaft in den allgemeinen Arbeitsmarkt einzugliedern“. Mehrere Fälle wurden dafür vom BRH überprüft, in mehr als 90 Prozent von ihnen haben die Jobcenter lediglich befristete Arbeitsverträge gefördert.

Mit Auslaufen der Förderung bzw. der Lohnkostenzuschüsse seien die Betroffenen wieder arbeitslos geworden, so die Rechnungsprüfer. In gerade einmal vier Prozent der überprüften Fälle sei es gelungen, die Langzeitarbeitslosen über die Dauer der Förderung hinaus in eine „unbefristete, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung“ zu bringen.

BRH wirft Jobcentern Verschwendung von Steuermitteln vor

Zumindest indirekt steht dieser Vorwurf im Raum. In einigen Jobcentern gab es nämlich die Möglichkeit, dass Unternehmen bei der Einstellung von Langzeitarbeitslosen nicht nur die Förderung der Jobcenter in Anspruch nehmen, sondern darüber hinaus auch noch Mittel aus Landes- und/oder kommunalen Mitteln nutzen konnten. In knapp zwei Dritteln der geprüften Fälle schöpften die Unternehmen diese Möglichkeiten aus.

Allerdings müssten die zusätzlichen Fördermittel von Ländern und Kommunen auf die Förderung durch das Jobcenter angerechnet werden, so dass diese sinkt. Diese Vorgabe erfüllte allerdings nur eines der überprüften Jobcenter. In den anderen Fällen konnten die Unternehmen doppelt kassieren. In zwei Jobcentern wurden den Arbeitgebern aus Landes- und Bundesmitteln im Ergebnis sogar höhere Kosten erstattet, als der Arbeitslohn der eingestellten Beschäftigten betrug.

Quelle: Finanznachrichten.de

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