Alltagsmagazin.de

News und Tipps aus allen Lebensbereichen

Kurioses aus Deutschland – Katzensteuer

Es ist unumstritten, dass viele deutsche Kommunen aufgrund ihrer klammen Kassen neue Einnahmequellen suchen. Deshalb laufen schon seit einigen Jahren vielerorts Diskussionen um die Einführung einer Katzensteuer. Vor allen die in den Jagdvereinen organisierten Hundehalter fühlen sich benachteiligt, weil sie für ihre Vierbeiner eine Hundesteuer zahlen müssen. Bisher gibt es in Deutschland jedoch noch keine Kommune, von der eine Katzensteuer erhoben wird. Das war nicht immer so.

Die Geschichte der Katzensteuer in Deutschland

Im Jahr 1894 führte die heute zum Landkreis Altenkirchen in Rheinland-Pfalz gehörende Kommune Emmerzhausen eine Katzensteuer ein. Danach mussten die Liebhaber der „Stubentiger“ für das erste Tier ab dem dritten Lebensmonat eine Reichsmark pro Jahr bezahlen. Für die Zweitkatze erhöhte sich die Abgabe pro Jahr auf zwei Reichsmark. Doch schon nach acht Jahren wurde die Katzensteuer in Emmerzhausen wieder abgeschafft. Im Jahr 1916 kamen die Stadtväter von Dresden auf die Idee, eine Katzensteuer einzuführen. Sie war deutlich teurer, denn für den ersten „Stubentiger“ wurden zehn Mark pro Jahr fällig, Jedes weitere Samtpfötchen kostete 15 Mark pro Jahr. Doch in Dresden gab es andere Beweggründe. Den dortigen Stadtvätern ging es darum, die in der Zeit des I. Weltkriegs herrschende Hungersnot einzudämmen.

Warum gibt es für Hunde eine Steuer und für Katzen nicht?

In Deutschland sind die Stadtverwaltungen der Überzeugung, dass von Hunden eine höhere Belastung der Allgemeinheit ausgeht. Vor allem die Hinterlassenschaften der Tiere kosten die Kommunen viel Geld. Pro Tag fallen in Deutschland durchschnittlich 2.500 Tonnen Hundekot an. Glücklicherweise sind die meisten Hundebesitzer so pflichtbewusst, dass sie die Hundehäufchen wegräumen. Doch es gibt auch zahlreiche Hundebesitzer, die das nicht tun. Deshalb wird diese unterlassene Handlung inzwischen in den meisten Kommunen mit Bußgeldern belegt. In Dresden können Bußgelder bis zu einem Betrag von 1.000 Euro verhängt werden. Hinzu kommt das Problem, dass die „Freigänger“ unter den Katzen oft keinem konkreten Besitzer zugeordnet werden können. Das macht die flächendeckende Durchsetzung einer Katzensteuer nahezu unmöglich.

Quellen: dresden.de, Wikipedia

About Author