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Künftig geringere Promillegrenze für Radfahrer?

Radfahrer führen in Deutschland ein eher unbehelligtes Leben. Vor Jahrzehnten schon entschied der Bundesgerichtshof, dass Radfahrer einen Alkohol-Grenzwert von sage und schreibe 1,6 Promille einhalten müssen. Wer darunter liegt und unauffällig mit dem Rad unterwegs ist, braucht nicht mal ein Ordnungsgeld zu befürchten. Einen Gefahrengrenzwert, der besagt, ab welchem Wert man das eigene Fahrzeug nicht mehr sicher führen kann, gibt es nämlich für Radfahrer nicht. Kraftfahrer dagegen müssen sich an die Grenze von 0,5 Promille halten.

Damit wird das Ungleichgewicht zwischen Rad- und Autofahrern deutlich und gegen dieses wollen Experten jetzt mobil machen. Im niedersächsischen Goslar findet in der kommenden Woche der 53. Verkehrsgerichtstag (VGT) statt, auf dem das Thema „Radfahrer und Alkohol“ aufgegriffen werden soll.

So viele betrunkene Radfahrer sind unterwegs

Kay Nehm, Präsident des Verkehrsgerichtstages, empfindet die Grenze von 1,6 Promille als zu hoch. Dieser Meinung schließt sich auch der Vize-Präsident des Automobil-Clubs Verkehr (ACV), Jürgen Koglin, an. Der Wert sei nicht mehr zeitgemäß und wer ein vierrädriges Fahrzeug nicht mehr sicher führen könne, könne dies auch bei einem zweirädrigen nicht gewährleisten.

Der Auto Club Europa (ACE) führte 2013 zudem eine Studie durch. Dabei gab es 77.000 Verkehrsunfälle mit Personenschaden, in die auch Radfahrer verwickelt waren. Über 3.400 dieser Radfahrer waren der Studie zufolge betrunken.

ADAC-Sprecher Andreas Hölzel gibt zu bedenken, dass alkoholbedingte Ausfallerscheinungen auch bei Radfahrern bereits ab 1,1 Promille stark zunehmen und verweist dabei auf aktuelle Studien. Der Gesamtverband der deutschen Versicherer (GDV) hat ebenfalls eine Studie durchgeführt, nach der schon bei 1,1 Promille „deutliche Einschnitte in der Fahrfähigkeit“ erkannt wurden.

Radfahrer gefährden nicht nur sich selbst

Obwohl die Meinung, dass Radfahrer nur sich selbst gefährden, wenn sie betrunken auf dem Rad sitzen, sich hartnäckig hält, stimmt das so nicht. Fußgänger und andere Radfahrer, aber auch Autofahrer werden gefährdet, wie eine Sprecherin des Automobilclubs von Deutschland (AvD) erklärt. Daher sollte die Promillegrenze für die absolute und strafbare Fahruntüchtigkeit von Radfahrern auf den für Autofahrer geltenden Wert von 1,1 Promille abgesenkt werden.

Auch Hannelore Herlan von der Deutschen Verkehrswacht empfindet den aktuellen Wert als viel zu hoch. Sie betont, dass man bereits ab einem Alkoholspiegel von 0,3 Promille die Entfernung und das Tempo von herannahenden Autos nicht mehr gut einschätzen kann. Ab 0,5 Promille lässt die Sehfähigkeit nach und ab 0,8 Promille ist sogar die Reaktionsfähigkeit eingeschränkt.

Der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC) spricht sich dagegen für den Erhalt der Grenze aus. Wer mit 1,6 Promille auf dem Rad erwischt wird, muss ohnehin damit rechnen, auch seinen Führerschein fürs Auto zu verlieren. Trotzdem fordert man die zusätzliche Einführung eines Gefährdungsgrenzwertes. Dieser sollte bei 1,1 Promille liegen. Der ADFC erhofft sich davon die Verhinderung Hunderter Unfälle mit teils schweren Folgen.

Ebenfalls gegen neue Promillegrenzwerte ist der Deutsche Anwaltverein (DAV), der weiter die Meinung vertritt, dass alkoholisierte Radfahrer nur sich selbst gefährden.

Quelle: Der Westen

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