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Immobilienbesitzer aufgepasst: Neubewertung von Grundstücken

Jahr für Jahr nimmt der Bund gut 13 Milliarden Euro Steuern für den Besitz von Grund und Boden sowie Bebauung ein. Allerdings sind die Daten für diese Steuern, die als Berechnungsgrundlage gelten, mehr als 50 Jahre alt. Jetzt will die Regierung die Grundsteuer reformieren. Mehr als 35 Millionen Grundstücke im gesamten Bundesgebiet sollen dafür neu bewertet werden.

Reform der Grundsteuer steht auf dem Plan

Bereits am Freitag sollen zwei Gesetzentwürfe, die von Hessen und Niedersachsen erarbeitet wurden, im Bundesrat verabschiedetet werden. Mit diesen Entwürfen will man die Steueraufkommen von 13 Milliarden Euro jährlich auf rechtssichere Beine stellen. Notwendig ist dies allemal, da die Berechnungsgrundlagen in den alten Bundesländern aus dem Jahre 1964, in den neuen sogar aus dem Jahre 1935 stammen.

Niedersachsens Finanzminister Peter-Jürgen Schneider erklärte, dass der Staat zwar Steuern von seinen Bürgern verlange, diese aber auf Datengrundlagen berechne, die mehr als ein halbes Jahrhundert alt seien. Diese Tatsache bezeichnete Schneider als „antiquiert“ und „ungerecht“. Aktuell tragen die meisten Länder die Bundesratsinitiative mit, so dass eine Mehrheit am Freitag als sicher gilt.

Ziel der Länder ist es, mit der Grundsteuerreform einem drohenden Urteil des Verfassungsgerichts zuvorzukommen. Der Bundesfinanzhof, der für Steuersachen zuständig ist, hält die veralteten Berechnungsgrundlagen schon lange nicht mehr für rechtmäßig und hat deshalb das Verfassungsgericht eingeschaltet. Schneider erklärte in diesem Zusammenhang, dass die Reform dringend durchgeführt werden müsse, bevor das Gericht das Gesetz kassiere.

Neubewertung von 35 Millionen Grundstücken

In dem Gesetz ist vorgesehen, dass in einem ersten Schritt alle 35 Millionen Grundstücke, land- und forstwirtschaftliche Betriebe neu bewertet werden sollen. Allerdings zeichnet sich bereits ab, dass alleine diese Neubewertung mehrere Jahre in Anspruch nehmen wird. Bei der Neubewertung will man zudem stärker als bisher auf Pauschalwerte setzen.

Wie Hessens Finanzminister Thomas Schäfer erklärte, würden dennoch die wichtigen Wertfaktoren bei der Neubewertung mit berücksichtigt. So sollten unbebaute Grundstücke anhand der Bodenrichtwerte neu bewertet werden. Bei den bebauten Grundstücken sollen neben den Bodenrichtwerten auch die Gebäude selbst bewertet werden. Ihre Wertermittlung hängt unter anderem vom Baujahr und der Art des Gebäudes ab.

Die neue Grundsteuer soll dann auf Basis der aktualisierten Werte festgesetzt werden. Länder und Gemeinden sollen dabei jedoch Ermessensspielräume bekommen. Wie Schneider erklärte, erhoffe man sich, die Grundsteuer aufkommensneutral reformieren zu können.

Hans-Günter Henneke, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages, warnte die Bürger jedoch: Die Grundsteuerreform werde nicht für jeden Bürger belastungsneutral ausfallen, da das Ziel der Reform ja eben ist, bestehende Ungerechtigkeiten aus dem Wege zu räumen.

Quelle: rts

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