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Hundehalter gehen bei Hundeangriff mit weniger Schadenersatz heim

Hundehalter sind dazu angehalten, ihren vierbeinigen Gefährten stets gut zu beaufsichtigen, damit von dem Tier keine Gefahr für andere ausgeht. Doch was passiert, wenn ein Hundehalter beim Spaziergang von einem anderen Hund gebissen wird? Der Hundehalter bekommt weniger Schadenersatz als ein Nicht-Hundehalter in der gleichen Situation. Das geht aus einem gestern veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs hervor. Demnach müssen sich Hundehalter die „typische Tiergefahr“, die auch von ihrem eigenen Hund ausgeht, als mindernd anrechnen lassen.

Was lag dem BGH-Urteil VI ZR 465/15 vom 31. Mai 2016 zugrunde?

Im zugrunde liegenden Fall ging es um einen Mann, der am Abend mit seinem Labradormischling spazieren ging. Der Hund wurde dabei von einem aus einem angrenzenden Grundstück ausgebrochenen Golden Retriever angegriffen. Während des Kampfs der beiden Hunde wurde der Mann vom fremden Hund gebissen. Während das Landgericht ihm 3.600 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld zusprach, revidierte das Oberlandesgericht die Entscheidung und senkte den Schadenersatz auf nur noch 1.100 Euro.

Der Bundesgerichtshof entschied nun mit seinem Urteil VI ZR 465/15 vom 31. Mai 2016, dass selbst die 1.100 Euro noch zu viel seien. Laut BGH habe der Hund des Geschädigten nicht nur die Rolle eines an der Leine geführten Hundes gespielt. Vielmehr hätten die Hunde beim Kampf miteinander „interagiert“. Demnach sei auch vom eigenen Hund des Klägers eine Gefahr ausgegangen und diese müsse er sich mindernd anrechnen lassen.

Könnte es doch noch mehr Schadenersatz für gebissenen Hundehalter geben?

Allerdings ist nicht auszuschließen, dass das Opfer doch noch Anspruch auf vollen Schadenersatz hat: Grund dafür könnte eine fahrlässige Handlung der Halterin des Golden Retrievers sein. Wenn diese das Grundstück, aus dem ihr Hund ausgebrochen ist, nicht ausreichend eingezäunt hat, steht dem gebissenen Hundehalter wieder der volle Schadenersatz zu. Das muss aber die Vorinstanz in einem weiteren Verfahren erst noch prüfen.

Generell jedoch gilt für alle Hundehalter: Kommen sie ihrer Aufsichtspflicht nicht nach und wird dadurch jemand gebissen, wird gegen sie wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt. Eine Geldstrafe oder bis zu drei Jahre Haft sind laut Strafgesetzbuch für diesen Straftatbestand vorgesehen. Bei jeder schuldhaften Körperverletzung eines anderen steht diesem zudem Schmerzensgeld zu.

Quelle: BGH

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