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Höhere Bußgelder für Hartz-IV-Empfänger

Einem aktuellen Bericht zufolge müssen Hartz-IV-Empfänger künftig mit heftigeren Strafen rechnen. So sollen sie ab sofort eine Strafe zahlen müssen, wenn sie dem Jobcenter bei der Antragstellung wichtige Informationen zum eigenen Vermögen verschweigen. Die Bußgelder können bis zu 5.000 Euro betragen, wie aus dem Bericht der „Bild“-Zeitung hervorgeht. Dabei beruft man sich auf eine neue interne Weisung seitens der Bundesagentur für Arbeit.

Verschwiegene Angaben kosten Hartz-IV-Empfänger künftig Geld

Bisher wurden Bußgelder nur bei falschen Angaben verhängt. Jetzt seien diese auch möglich, wenn Angaben „nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig“ erfolgten. Bisher waren Bußgelder überhaupt nicht vorgesehen, wenn die Hartz-IV-Empfänger gar keine Angaben zum Vermögen machten.

Diese Lücke in den Regelungen soll mit der neuen Weisung jetzt geschlossen werden. Die Neuregelung soll bereits für alle Hartz-IV-Anträge gelten, die ab dem 01.08.2016 gestellt wurden.

Erhöhte Verwarngelder für leichte Vergehen

Demnach können Hartz-IV-Empfänger, die beispielsweise eine Erbschaft verschweigen und deshalb höhere Leistungen erhalten, als ihnen zustehen, mit einer entsprechenden Strafe belegt werden. Leichtere Vergehen konnten bisher vom Jobcenter mit 50 Euro geahndet werden. Dieses Verwarngeld soll auf 55 Euro angehoben werden.

Wer sich weigert, die Buß- und Verwarngelder zu bezahlen, der muss im schlimmsten Fall sogar mit Erzwingungshaft rechnen. Vor allem Hartz-IV-Empfänger, die ihre „Zahlungsunwilligkeit deutlich zum Ausdruck“ bringen, sollen mit diesem letzten Mittel bestraft werden. Außerdem sehen die Neuregelungen zum Hartz-IV-Bezug vor, dass die Jobcenter ausländische Hartz-IV-Bezieher an die Ausländerbehörden melden müssen, wenn diese Bußgelder von mehr als 1.000 Euro auferlegt bekommen.

Quelle: AFP

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