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Handy am Steuer – das Urteil 1 Ss 1/14

Ein neues Urteil befasst sich wieder einmal mit dem Handy am Steuer. Während noch vor kurzem ein Gericht erlaubte, das Handy zumindest an den Beifahrer weiter zu geben, sieht das aktuelle Urteil des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken mit dem Aktenzeichen 1 Ss 1/14 die Sache schon wieder anders. Die Richter haben entschieden, dass der Blick auf die Uhr des Mobiltelefons während der Autofahrt zum bestimmungsgemäßen Gebrauch selbigens zu zählen sei. Damit liegt ihrer Meinung nach ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung vor. Das Bußgeld, das dem Verurteilten auferlegt wurde, sahen die Richter als gerechtfertigt an.

Damit wurde die Beschwerde des Autofahrers gegen den Bußgeldbescheid abgelehnt. Er hatte argumentiert, dass er das Handy lediglich in die Hand genommen habe, um die Uhrzeit abzulesen. Damit hätte er es nicht benutzt. Die Richter jedoch sahen den Fall anders und erklärten, dass lediglich das Aufheben und Umlagern des Handys während der Fahrt straffrei sei. Sobald jedoch eine der Funktionen des Handys, zu denen auch die Uhrzeitanzeige nach Auffassung der Richter zählt, genutzt werde, machten sich Autofahrer strafbar.

Quelle: Heise

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