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Einigung über Kunstwerke auf Schloss Burgk

Am Montag haben sich der Kreistag des Saale-Orla-Kreises und die Erben des Fürstenhauses zu Stolberg-Roßla geeinigt. Der Einigungsvertrag mit den Erben von Schloss Burgk über die Rückübertragungsansprüche wurde von 33 der 42 Kreistagsmitglieder befürwortet. Demnach verzichten die Erben des Schlosses auf 816 Kunstobjekte, die sich in den Depots und der Ausstellung des Museums befinden. Dafür erhalten sie eine Entschädigung in Höhe von 3,3 Millionen Euro. Diese wird in Raten bis Ende kommenden Jahres ausgezahlt. Außerdem erhalten die Erben insgesamt 712 Objekte zurück, die einen Wert von 890.000 Euro aufweisen. Insgesamt zwei Jahre dauerten die Verhandlungen zwischen Landkreis und Erben von Schloss Burgk an.

Freistaat Thüringen beteiligt sich an Kosten für Schloss Burgk

Wie die Kreisverwaltungssprecherin Elisabeth Rau mitteilte, werde der Landkreis 1,4 Millionen Euro der Entschädigung selbst aufbringen. Zusätzlich habe der Freistaat Thüringen noch in diesem Jahr eine angemessene Beteiligung an den Kosten zugesagt. Ebenfalls hat die Kulturstiftung der Länder ihre Bereitschaft signalisiert, sich an den Kosten im nächsten Jahr zu beteiligen, und zwar mit einer Förderung.

Ausstellung von Schloss Burgk kann erhalten bleiben

Mit der Einigung ist das Ziel verbunden, die Ausstellung von Schloss Burgk zu erhalten. Zumindest ein Großteil des historischen Mobiliars und Interieurs kann daher von Besuchern weiter im Museum betrachtet werden.

Bis 1945 befand sich Schloss Burgk im Besitz des Fürsten zu Stolberg-Roßla. Bewegliche Sachen, die zwischen 1945 und 1949 enteignet wurden, stehen aber eigentlich den Erben zu. Allerdings hatte man eine Nießbrauch-Regelung abgeschlossen, die für aus dem adeligem Besitz enteignete Kunstgüter galt. Sie sah vor, dass Museen die entsprechenden Objekte in ihren Ausstellungen zeigen dürften. Diese war jedoch vor einem Jahr ausgelaufen und so entstand der grundsätzliche Anspruch der Erben von Schloss Burgk auf Herausgabe der Objekte.

Quelle: MDR

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