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Die „Pille danach“ demnächst ohne Rezept?

Bisher ist es für Frauen in Deutschland, die befürchten, beim Geschlechtsverkehr ungewollt schwanger geworden zu sein, erst nach einer Zwangsberatung durch einen Arzt möglich, die „Pille danach“ zu erhalten. Das könnte sich aber bereits in wenigen Monaten ändern. Der Wirkstoff Ulipristalacetat ist bisher in Deutschland rezeptpflichtig. Doch genau gegen diese Rezeptpflicht will jetzt die Europäische Arzneimittelbehörde (Ema) vorgehen. Bereits am vergangenen Freitag hatte sie sich dafür ausgesprochen, dass Frauen die „Pille danach“ auch ohne ärztliche Beratung einnehmen können. Das Präparat gilt in den Augen der Ema als „sicher und effektiv“.

Da derartige Empfehlungen seitens der Zulassungsbehörde für Medikamente von der EU oft in entsprechenden Rechtsnormen dingfest gemacht werden und damit EU-weit gelten, könnte die „Pille danach“ demnächst auch in Deutschland ohne Rezept verschrieben werden. Man erwartet die Entscheidung über die Thematik bereits in den kommenden zwei bis drei Monaten, wobei Experten von einer Zustimmung zum Vorschlag ausgehen. Allerdings vergehen mit Sicherheit noch einige weitere Monate, bis es die „Pille danach“ auch in Deutschlands Apotheken rezeptfrei geben wird. HRA-Pharma-Geschäftsführer Klaus Czort rechnet damit, dass Frauen in Deutschland die „Pille danach“ frühestens ab März 2015 ohne Rezept erhalten können.

Zwei Präparate als „Pille danach“ in Deutschland zugelassen

In Deutschland sind aktuell nur zwei Präparate als „Pille danach“ zugelassen. Zum Einen ist das das Präparat ellaOne, welches eine Weiterentwicklung des Notfallkontrazeptivums Pidana darstellt. Zum Anderen ist es das Präparat Pidana. Beide verhindern den Eisprung, wenn die befruchtete Eizelle sich aber bereits in die Gebärmutter eingenistet hat, können die Pillen nichts mehr bewirken.

Allerdings wird es wohl nur ellaOne gelingen, die Rezeptfreiheit auch gegen den Willen der einzelnen Mitgliedsstaaten zu erhalten. Denn dieses Präparat wurde bereits 2009 europaweit zugelassen, anders als bei Pidana. Dieses Präparat wurde bereits früher eingeführt, allerdings von der deutschen Arzneiaufsicht zugelassen. Daher steht es dem Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe frei, eine Rezeptpflicht für das Mittel beizubehalten. Er hält es für rezeptpflichtig und stellte sich damit schon zu Jahresbeginn gegen einen Beschluss aus dem Bundesrat.

Bisher ist die „Pille danach“ in den meisten Ländern der Eurozone rezeptfrei erhältlich. Ausnahmen gelten nur in Deutschland, Italien und Polen.  Außerdem gibt es eine Ausnahmeregelung für Malta. Auf dem Inselstaat kann die Kirche über die Gesetzgebung mit entscheiden. Da diese jede Form der Abtreibung, egal in welcher Schwangerschaftswoche, verbietet, ist die „Pille danach“ auf Malta generell nicht erhältlich.

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