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Blockheizkraftwerke vor dem Aus?

Blockheizkraftwerke, kurz BHKWs, galten noch bis vor ein paar Jahren als zukunftsweisendes Modell zum Beheizen auch privater Räumlichkeiten. Sie sollten Strom und Wärme gleichermaßen erzeugen. Die Energie sollte klimafreundlich entstehen und natürlich gab es auch Zuschüsse vom Staat. Für den Eigenheimbesitzer und Mietergemeinschaften hat man extra Mini-BHKWs entwickelt. Doch der Boom blieb aus und die jüngsten Absatzzahlen sind ernüchternd. Die Branche macht die Politik dafür verantwortlich.

Wie funktioniert die Kraft-Wärme-Kopplung beim BHKW?

Die BHKWs arbeiten mittels Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Dafür wird die Energie von klassischen oder modernen Brennstoffen, wie Öl, Pellets, Gas oder ähnlichem genutzt. Allerdings entsteht daraus nicht nur Elektrizität, sprich Strom, sondern auch Wärme, mit der man die Heizung betreiben kann. Es entsteht heißer Dampf, der nicht für die Turbinenbewegung und den Antrieb des Stromgenerators benötigt wird. Dieser heiße Dampf samt Wärmeenergie kann nun weiter genutzt werden. Bei herkömmlichen Anlagen würde die Energie dagegen ungenutzt verpuffen.

Bei modernen KWK-Anlagen fließt die Wärme in einen Wärmespeicher oder ein Wärmenetz. Durch die doppelte Nutzung der Energie aus Brennstoffen wird das BHKW deutlich effizienter. Der Wirkungsgrad, der angibt, zu welchem Maß die zugeführte Energie ausgenutzt wird, liegt bei mehr als 90 Prozent. Zum Vergleich: Klassische Kraftwerke weisen einen Wirkungsgrad von weniger als 50 Prozent auf.

Lassen sich Mini-BHKWs auch privat nutzen?

Die große Frage, die sich immer wieder stellte, lag darin, ob man Mini-BHKWs tatsächlich privat nutzen könnte. Fakt ist, dass die Blockheizkraftwerke generell eher von der Industrie genutzt werden, um Strom für den betrieblichen Alltag zu erzeugen. Mini-Blockheizkraftwerke wurden dagegen explizit für Ein- und Mehrfamilienhäuser entwickelt. Die Kleinanlagen weisen eine Leistung bis zu 50 Kilowatt auf. Durch den Einsatz eines Mini-BHKWs sollte die dezentrale Selbstversorgung gefördert werden. Zudem könnten etwas größere Anlagen ganze Gewerbegebäude, Schwimmbäder oder Siedlungen über ein Nahwärmenetz versorgen. Ziel war es, die Kraft-Wärme-Kopplung im großen Maßstab einzusetzen, um das gesamte Energienetz zu stabilisieren.

Trotz der vielen Vorteile hat das Interesse an BHKWs nachgelassen, wie aus Zahlen des Bundesverbands Kraft-Wärme-Kopplung hervorgeht. Wurden 2014 noch 2.649 Zulassungen und Nachrüstungen für kleine Anlagen von zwei bis zehn Kilowatt Leistung verzeichnet, sank die Zahl im Jahr 2016 auf 739. Bei den noch kleineren Anlagen bis zwei Kilowatt Leistung wurden 2013 noch 2.026 Stück neu zugelassen, 2016 nur noch 313. Rechnet man die größeren Anlagen mit dazu, so ging die Zahl von 7.476 im Jahr 2014 auf 1.728 im Jahr 2016 zurück. Dabei hatte auch die Industrie viele Initiativen gefördert. So haben VW und der Ökostrom-Anbieter Lichtblick eine Kooperation gestartet, mit der sie „Zuhause-Kraftwerke“ mit Gasmotoren vertreiben wollten. Allerdings lief die 2010 gestartete Kooperation bereits 2014 nach Differenzen zwischen Lichtblick und VW aus.

Politik nicht ganz unschuldig an nachlassendem Interesse

Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung gibt unter anderem der Politik eine Mitschuld an dem nachlassenden Interesse. Die ständigen Gesetzesänderungen und Novellierungen haben viele Interessenten abgeschreckt. Auch die europarechtliche Prüfung der KWK-Novelle, die sich über Monate hinzog, trug ihren Teil dazu bei. Zudem sind die Ölpreise massiv gesunken, so dass die Investition in sparsame Heiztechnik für private Bauherren weniger dringend war. Zudem fordert man mehr Transparenz bei der Förderung der BHKWs für den privaten Gebrauch.

Welche Förderungen gibt es für BHKWs?

Das Institut der deutschen Wirtschaft nennt insgesamt 3.500 einzelne Programme, mit denen die Mini-BHKWs gefördert werden können. Diese bestehen aus zinsgünstigen Krediten und Zuschüssen für die Anlagen. Gleichzeitig gibt es Einspeisevergütungen für KWK-Strom, genau wie bei anderen erneuerbaren Energien. Außerdem kommt ein KWK-Zuschlag zum Tragen und wird der Strom aus dem Mini-BHKW selbst verbraucht, gibt es noch Sondervergütungen für die eingesparten Netzkosten. Zusätzlich schlugen der Fachverband und das Institut der deutschen Wirtschaft vor, steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten zu prüfen.

Durch die aktuellen Neuerungen zum Jahresstart 2017 erhalten allerdings die Betreiber von größeren Ökostromanlagen keine pauschalen Einspeisevergütungen mehr. Sie müssen sich vielmehr an Ausschreibungen beteiligen, wenn sie neue Projekte planen. Diese Regelung gilt jetzt auch für KWK-Anlagen. Sobald diese eine Leistung bis 50.000 Kilowatt erreichen sollen, muss das Vorhaben ausgeschrieben werden.

Bei den kleinen und privaten Kraftwerken auf KWK-Basis dagegen hat man die Förderdauer auf bis zu 60.000 Betriebsstunden verlängert. Zuschläge für ins Netz eingespeisten KWK-Strom wurden bei Anlagen bis 50 Kilowatt Leistung erhöht, die Förderung für Selbstverbraucher wurde dagegen gesenkt.

Quelle: dpa

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