Alltagsmagazin.de

News und Tipps aus allen Lebensbereichen

Betriebskostenabrechnung: Mieterbund gibt wichtigen Hinweis

Der Deutsche Miederbund (DMB) gibt einen wichtigen Hinweis zur Betriebskostenabrechnung, die in diesen Tagen die meisten Haushalte erhalten sollten. So wird der Wasserverbrauch in aller Regel anhand des Standes der Wasserzähler in der eigenen Wohnung ermittelt. Doch es gibt Ausnahmen.

Hauptwasserzähler ist für Betriebskostenabrechnung entscheidend

So sind in Mietshäusern nicht nur die einzelnen Wohnungen mit einem Wasserzähler ausgestattet, sondern gibt es zusätzlich einen Hauptwasserzähler. Dessen Wert kann höher liegen, als die Summe der Werte der einzelnen Wasserzähler. Bei Abweichungen bis zu 20 Prozent spricht man von Messtoleranzen.

Diese sind hinzunehmen und werden anteilig auf die einzelnen Wohneinheiten aufgeteilt. Das geht aus dem Urteil 10 C 331/14 des Amtsgerichts Rheine hervor, auf das der Mieterbund jetzt hinweist.

Wenn der Hauptwasserzähler höhere Werte anzeigt

Zeigt der Hauptwasserzähler allerdings noch höhere Werte an und kommt es zu Differenzen von mehr als 20 Prozent, so muss nach dem Ergebnis der einzelnen Wohnungszähler abgerechnet werden. Generell gilt, dass der Hauptwasserzähler technisch aufwändiger konstruiert ist, als die Wohnungswasserzähler. Der Kaltwasserzähler muss deshalb bereits nach sechs Jahren nachgeeicht werden.

Wenn nach Ablauf dieser Frist seitens des Mieters Zweifel an der Richtigkeit der Angaben bestehen, steht der Vermieter in der Pflicht, einen Nachweis über die korrekten Angaben zu erbringen. Das geht aus dem Urteil VIII ZR 112/10 des Bundesgerichtshofs hervor. Diesen Nachweis kann dann beispielsweise eine staatlich anerkannte Prüfstelle erbringen.

Quelle: Süddeutsche

About Author