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Banken sollen zum Schuldnerberater werden

Die private Überschuldung ist ein großes Problem. Nicht selten wird sie von exorbitant hohen Dispozinsen eingeleitet. Diese sind Verbraucherschützern und Regierung seit Jahren ein Dorn im Auge. Denn trotz historisch niedriger Leitzinsen, die natürlich sehr zügig für die Guthaben der Bankkunden weiter gegeben werden, sieht es bei den Dispozinsen anders aus. Noch immer müssen Verbraucher hier zum Teil zweistellige Zinssätze zahlen.

Nun will die Politik endlich eingreifen und strengere Vorgaben für die Banken auf den Weg bringen. Das Kabinett soll noch am heutigen Mittwoch einen Gesetzentwurf von Verbraucherminister Heiko Maas absegnen, wie der „Tagesspiegel“ berichtet.

So sollen die neuen Pflichten der Banken aussehen

Demnach sollen die Banken künftig die Dispozinsen auf ihrer Internetseite veröffentlichen. Davon erhofft sich die Politik, dass der Markt transparenter wird und sich selbst reguliert, weil man untereinander die Angebote der Konkurrenz kennt und den Verbrauchern das Vergleichen leichter gemacht wird. Die bisher diskutierte Deckelung des Dispozinses steht jedoch nicht zur Debatte, heißt es weiter.

Ebenfalls wird es keinen deutlichen Warnhinweis für die Kunden geben, der noch im Koalitionsvertrag verankert war. Stattdessen sollen Banken ihren Kunden ein Beratungsgespräch anbieten, sollten diese das eigene Konto zu lange überziehen. In diesem Gespräch soll dann beispielsweise eine Umschuldung auf einen günstigeren Kredit seitens der Bank vorgeschlagen werden. Auch der Verweis auf eine unabhängige Schuldnerberatung soll dabei zustande kommen. Allerdings greift die Beratungspflicht nach Informationen des „Tagesspiegels“ erst dann, wenn der Kunde sein Konto mindestens drei Monate lang mit mindestens der Hälfte des monatlichen Geldeingangs überzogen hat. Außerdem soll die Bank beraten, wenn der Dispokredit über einen Zeitraum von sechs Monaten zu 75 Prozent ausgeschöpft wird.

Verbraucherschützer üben Kritik an Beratungspflicht der Banken

Verbraucherschützer begrüßen den Gesetzentwurf im Grundsatz, üben an Teilen des Entwurfs aber auch heftige Kritik. So sei es grundsätzlich gut, dass mit dem neuen Gesetz „mehr Aufmerksamkeit auf die private Überschuldung gelenkt werde“, so der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), doch das Beratungsgespräch durch die Bank selbst sieht man kritisch. Das betonte auch Dorothea Mohn, die Finanzexpertin des VZBV.

Sie kritisiert, dass die Banken selbst kein wirtschaftliches Interesse daran haben dürften, dem Kunden einen Kredit mit geringeren Zinsen anzubieten. Damit würden sie weniger verdienen und sich quasi ins eigene Fleisch schneiden. Daher warnt Mohn davor, dass Verbraucher zum Gespräch mit der Bank gedrängt werden.

Anders sieht das Sigrid Herbst von der Finanzberatung FMH. Sie geht davon aus, dass Verbraucher, die ihr Konto regelmäßig und langfristig überziehen, kein Interesse daran haben, darüber mit ihrem Bankberater zu sprechen. Sie malt sogar ein Szenario aus, das uns alle teuer zu stehen kommen könnte. Durch das Gesetz seien die Banken gezwungen, ihren Kunden in schriftlicher Form ein Gespräch anzubieten, was ihnen zusätzliche Kosten verursacht. Doch diese würden langfristig auf alle Kunden umgelegt werden.

Verbraucherschützer wollen Stärkung der Schuldnerberatung

Die Verbraucherschützer hatten sich von dem Gesetzentwurf eher eine Stärkung der Schuldnerberatungsstellen gewünscht. Diese sind personell oft unterbesetzt, so dass die Verbraucher in einer Situation, in der sie dringend Hilfe benötigen, oft sehr lange auf einen Termin warten müssen. Mohn fordert daher, dass die Banken die Schuldnerberatungen finanziell stärker unterstützen sollen.

Weiterhin stellen sich Verbraucherschützer die Frage, ob die Pflicht zur Veröffentlichung der Dispozinsen dafür sorgt, dass diese sinken. Für Verbraucher sind die Dispozinsen nur eines von vielen Entscheidungskriterien für ein Girokonto. Zudem wird dieses Entscheidungskriterium erst dann wichtig, wenn man ins Minus abrutscht und dann ist es ohnehin zu spät.

Das Justizministerium will nun die Entwicklungen fünf Jahre lang beobachten und danach erneut entscheiden, ob weitere Maßnahmen nötig sind.

Quelle: Handelsblatt

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