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Ausbau der Windkraftnutzung wird zurückgefahren

So ganz scheinen die Pläne der deutschen Regierung, in naher Zukunft nur noch Strom aus umweltfreundlichen und erneuerbaren Quellen zu nutzen, nicht aufzugehen. Zumindest sieht es bei der Windkraft aktuell danach aus. Das beweisen die Überlegungen der Bundesnetzagentur, die jetzt einen Entwurf für eine neue Verordnung zusammengefasst wurden. Danach soll der Ausbau der Windkraftwerke in Norddeutschland dramatisch gedrosselt werden. Ab 20177 sollten planmäßig pro Jahr 2500 Megawatt Leistung hinzukommen. Nach den neuen Plänen der Bundesnetzagentur werden es jedoch nur rund 900 Megawatt sein. Das heißt, dass in der Nordhälfte Deutschland je nach Leistung der jeweiligen Systeme nur noch maximal 120 bis 200 Windkraftwerke pro Jahr errichtet werden dürfen.

Warum ist die rabiate Drosselung beim Ausbau der Windkraft notwendig?

Schon seit einiger Zeit ist klar, dass die Transportkapazitäten für den mit Windkraft erzeugten Strom nicht ausreichen. Der Ausbau des Backbone-Netzes schreitet nicht so schnell voran, wie es sich die Bundesregierung gewünscht hatte. Die Konsequenz ist, dass große Teile des im Norden erzeugten Stroms nicht zu den Stellen im Süden kommen, an denen der Strom gebraucht wird. In Spitzenzeiten mit optimalem Wind bedeutet das die zwangsläufige Stilllegung zahlreicher Windkraftwerke, für welche die Betreiber entschädigt werden müssen. Allein im Jahr 2015 gingen auf diese Weise über 400 Gigawattstunden Strom ungenutzt verloren. Damit hätten rund 1,2 Millionen deutsche Haushalte versorgt werden können. Mit der Drosselung des Ausbaus will die Bundesnetzagentur den durch die Entschädigungen entstehenden volkswirtschaftlichen Schaden begrenzen.

Welche regionalen Unterschiede sind in Zukunft zu beachten?

Wer sich für eine Windkraftanlage interessiert, hat künftig in Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen sowie in der Nordhälfte Niedersachsens nur noch dann Chancen auf eine Genehmigung, wenn er möglichst keine Förderungen zur Errichtung benötigt. Die Chancen auf Förderungen steigt gleichzeitig bei denjenigen, die Windräder im Süden Deutschlands errichten möchten. Dort steht künftig pro Jahr ein realisierbares Volumen von 1.600 Megawatt zur Verfügung. Die von der Bundesnetzagentur beabsichtigte Verordnung soll nur vorübergehender Natur sein und automatisch im Jahr 2020 enden.

Quelle: Süddeutsche Zeitung

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