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Alles neu macht der Mai: Gesetzliche Neuerungen im Überblick

Zum Stichtag 1. Mai werden in Deutschland wieder einige gesetzliche Neuerungen eingeführt. Die wichtigsten stellen wir im Folgenden kurz vor:

Änderungen am Punktesystem und der Verkehrssünderkartei ab 1. Mai

Ab heute reichen bereits acht Punkte in der Flensburger Verkehrssünderdatei aus, um den Führerschein zu verlieren. Die Punkte werden allerdings auch anders berechnet, als bisher. Ausführlich haben wir Sie zu dem Thema bereits informiert. Auch kann künftig nur noch ein Punkt mit der freiwilligen Teilnahme an einem Seminar abgebaut werden – und zwar einmalig in fünf Jahren.

Änderungen beim Energieausweis treten am 1. Mai in Kraft

Ab 1. Mai gelten ebenfalls Änderungen den Energieausweis betreffend. Die neue Energieeinsparverordnung will Mietern und Käufern künftig schon vor Unterzeichnung des Miet- bzw. Kaufvertrages von Immobilien mehr Klarheit verschaffen, insbesondere über den Energieverbrauch des Gebäudes.

Wesentliche energetische Kennwerte zur Immobilie müssen seit dem 1. Mai bereits in den Immobilienanzeigen dargestellt werden. Bei einer Besichtigung muss der Energieausweis vorgelegt, spätestens mit der Unterzeichnung des Kauf- oder Mietvertrages ausgehändigt werden. Energieausweise, die ab dem 1. Mai neu ausgestellt werden, müssen eine Einteilung der Immobilien in die Energieeffizienzklassen von A+ bis H vornehmen, die man schon von den Haushaltsgeräten kennt. Wird dies versäumt, drohen Geldbußen bis zu 15.000 Euro.

Ab 1. Mai ist die anonyme Geburt möglich

Ebenfalls am 1. Mai tritt das Gesetz über die „vertrauliche Geburt“ in Kraft. Dieses war bereits im Sommer des letzten Jahres von Bundesrat und Bundestag verabschiedet wurden. Schwangeren Frauen in Not soll damit eine Alternative zur Babyklappe geboten werden. Bei der anonymen Geburt können Frauen ihr Kind im Krankenhaus oder bei einer Hebamme zur Welt bringen. Ihre Daten werden zwar erfasst, allerdings bleiben diese mindestens bis zum 16. Geburtstag des Kinders unter Verschluss. Zeitgleich soll laut Angaben von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig eine Verbesserung bei der Beratung von Schwangeren in Not erzielt werden.

Ab 1. Mai greift das Tiergesundheitsgesetz

Außerdem tritt am 1. Mai das Tiergesundheitsgesetz in Kraft, das das bisherige Tierseuchengesetz ablöst. Ziel des neuen Tiergesundheitsgesetzes ist es, Tierseuchen besser vorzubeugen. Dies soll durch regelmäßige Untersuchungen realisiert werden. Damit könnten Gefahren frühzeitig erkannt und ihnen entgegen gewirkt werden. Außerdem wird mit dem ab 1. Mai gültigen Tiergesundheitsgesetz der Kreis derer, die verpflichtet sind, Tierseuchen anzuzeigen, erweitert. Neben den bisher schon verpflichteten Amtsveterinären müssen Tierseuchen künftig auch von

  • Tiergesundheitsaufsehern,
  • Bienensachverständigen,
  • Veterinäringenieuren und
  • amtlichen Fachassistenten

angezeigt werden.

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