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Alkoholabhängigkeit reicht für Führerscheinentzug aus

Wer alkoholisiert am Steuer erwischt wird, muss damit rechnen, dass ihm der Führerschein entzogen wird. Was viele nicht wissen: Auch ohne Fahne am Steuer kann der Führerschein eingezogen werden, etwa wenn eine Alkoholabhängigkeit diagnostiziert wurde. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht Neustadt mit dem Urteil 1 L 784/16 entschieden.

MPU-Anordnung nach starker Alkoholisierung

Im zugrunde liegenden Fall hatten Polizisten einen Mann zu Hause aufgefunden, der offenbar stark alkoholisiert war. Nachdem man den Atemalkohol überprüft hatte und ein Wert von 2,37 Promille festgestellt wurde, hat die Verkehrsbehörde, die diese Information erhielt, eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet. Damit sollten die bestehenden Zweifel an der Fahrtauglichkeit des Mannes geklärt werden.

In dem draus resultierenden Gutachten wurde eine Alkoholabhängigkeit diagnostiziert, die Behörden zogen sofort die Fahrerlaubnis ein. Das wollte der Betroffene mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht verhindern.

Alkoholabhängige nicht geeignet zum Führen von Fahrzeugen

Das Verwaltungsgericht entschied aber gegen den Antrag. In der Urteilsbegründung erklärten die Richter, dass die Verkehrsbehörde zu Recht davon ausgeht, dass der Fahrer nicht mehr zum Führen eines Kraftfahrzeuges geeignet ist, da er eben alkoholabhängig sei. Dies stehe der Fahreignung generell entgegen. Zudem war im konkreten Fall bereits drei Jahre vorher eine Alkoholabhängigkeit festgestellt worden.

Zu der Diagnose führte auch der massive Alkoholkonsum. In der Woche vor dem Atemalkoholtest soll der Betroffene täglich einen halben Liter Radler und 600 Milliliter Wodka getrunken haben, ohne Nahrung zu sich zu nehmen. In diesem Fall kann die Fahrerlaubnis auch dann entzogen werden, so die Richter weiter, wenn der Betroffene eben nicht vorab alkoholisiert am Steuer aufgegriffen worden sei. Das Gericht erklärte, in diesem und ähnlichen Fällen könnten die Verkehrsbehörden die Eignung zum Führen von Fahrzeugen generell in Frage stellen.

Quelle: awi

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