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Akademiker erhalten für Studienzeit keine Rentenpunkte

Bei der Rentenberechnung wird die Ausbildungszeit bereits mit berücksichtigt – allerdings nur für Lehrlinge, nicht für Studenten. Deshalb haben jetzt einige Rentner das Bundesverfassungsgericht angerufen. Sie wollten die Ausbildungszeiten an der Uni für die Rente mit angerechnet bekommen. Seit 2004 werden Schul- und Studienzeiten nämlich nicht mehr auf die Rente mit angerechnet, wie aus den Entscheidungen 1 BvR 2217/11 und anderen hervorging. Lediglich für die Berufsausbildung gibt es seither noch weiter Rentenpunkte.

Verfassungsgericht nahm Klage gar nicht erst an

Wie aus einem am Wochenende veröffentlichten Beschluss hervorging, nahm das Bundesverfassungsgericht die Klage gar nicht erst an. Die Richter begründeten dies damit, dass die Kläger genauer hätten begründen müssen, warum die unterschiedlichen Ausbildungen ihrer Meinung nach einheitlich hätten behandelt werden sollen. Zudem könne es für die Ungleichbehandlung von Lehrlingen und Studenten aus gesetzgeberischer Sicht gute Gründe geben. Allerdings setzen sich die jetzt anhängigen Beschwerden mit dieser Thematik überhaupt nicht auseinander.

Die Regelung, nach der Schul- und Studienzeiten für die Rentenberechnung nicht mehr berücksichtigt werden, gehörte zur Rentenreform von 2004 von rot-grüner Regierung. Damals ging es darum, die Beitragszahler zu entlasten, da es in der Gesellschaft in absehbarer Zeit immer mehr Rentner gäbe.

Bis zur Einführung der Neuregelung wurden auch beitragsfreie Ausbildungszeiten ab dem 18. Lebensjahr bis zu 36 Monate lang in der Rentenberechnung berücksichtigt. Betroffen von den Neuregelungen waren Rentner, die zwischen 2005 und 2007 in Rente gingen. Sie profitierten dabei sogar noch von einer Übergangsregelung, bekamen aber insgesamt weniger Geld.

Höherer Verdienst von Studenten = höhere Rentenansprüche

Weiterhin werden jedoch die Zeiten einer Lehrausbildung, einer Fachschulausbildung und berufsvorbereitenden Maßnahmen angerechnet. Wie das Bundesverfassungsgericht entschied, lasse sich dies mit der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers begründen und sei damit rechtens.

Die Richter gehen weiterhin davon aus, dass Studenten aufgrund ihres höheren Bildungsstandes im späteren Leben bessere berufliche Chancen haben, mehr Geld verdienen können und demnach auch höhere Rentenansprüche aufbauen können. Daher sei es legitim, dass ihre Ausbildungszeit für die Rente nicht mit angerechnet werde.

Quelle: dpa

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