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Ab Herbst 2016 gibt es deutlich mehr BAföG

Wer in Deutschland als Schüler oder Student staatliche Unterstützung benötigt, darf sich auf höhere Bezüge ab dem Herbstsemester 2016 freuen. Das ist nach einer Pause von sechs Jahren die erste Anpassung, denn die letzte Erhöhung gab es im Herbst 2010. Dafür fällt die nun von der Bundesregierung beschlossene Anhebung der Bezüge mit sieben Prozent recht gut bemessen aus. Mit dem aktuellen Beschluss ist auch eine Änderung der Finanzierung beim BAföG vorgesehen: Bisher mussten die Bundesländer einen erheblichen Anteil am BAföG übernehmen. Diesen Anteil zahlt beginnend ab Jahresanfang 2015 der Bund. Eine zeitliche Befristung hat diese Änderung des Kostenträgers nicht, was zu einer erheblichen Entlastung der Länderbudgets führen dürfte.

Die Änderungen beim BAföG ab 2016 in konkreten Zahlen

Der aktuelle Höchstsatz beim BAföG beträgt 670 Euro. Ab Herbst 2016 wird er nach den aktuellen Änderungen bei 735 Euro liegen. Auch wurde der Tatsache Rechnung getragen, dass die Mieten in Deutschland in den letzten Jahren gestiegen sind. Wer BAföG bezieht, bekommt derzeit einen maximalen Mietzuschuss von 224 Euro. Ab 2016 ist ein monatlicher Mietzuschuss von 250 Euro beim Bezug von BAföG möglich. Auch die Eltern werden nach den jüngsten Änderungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes entlastet. Die für sie dort eingeräumten Freibeträge werden ebenfalls ab Herbst 2016 um sieben Prozent steigen.

Wissenswertes über die Geschichte des BAföG

Die ersten gesetzlichen Regelungen zum BAföG wurden in Deutschland bereits im Jahr 1971 geschaffen. Damit sollten Kinder aus einkommensschwachen Familien die gleichen Bildungschancen wie die Nachkömmlinge von Gutverdienern bekommen. Dafür reicht das BAföG allein aber auch nach der Erhöhung nicht aus. Umfragen haben ergeben, dass trotzdem rund zwei Drittel aller Studenten einen Teilzeitjob zur Finanzierung ihres Lebensunterhalts haben. Eine Ergänzung für das BAföG wäre alternativ über leistungsabhängige Stipendien möglich, die bis zu einer Höhe von 300 Euro bei der Bedarfsberechnung zum BAföG unberücksichtigt bleiben.

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