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01. Oktober 2016: Das bringt der neue Monat für Verbraucher

Mit dem heutigen 01. Oktober startet nicht nur ein neuer Monat, sondern kommen auch einige Neuerungen für Verbraucher auf. Wir stellen die wichtigsten Neuerungen vor und erklären, was es dabei zu beachten gilt und was nicht.

Patienten erhalten Anspruch auf Medikationsplan

Ab dem 01. Oktober 2016 erhalten Patienten, die wenigstens drei verschiedene, vom Arzt verordnete Medikamente einnehmen müssen, Anspruch auf einen Medikationsplan. Dieser soll zunächst in Papierform ausgestellt werden, aber bereits ab 2018 will man ihn über die elektronische Gesundheitskarte abrufen können. Voraussetzung ist allerdings, dass die Patienten dem Abruf zustimmen. Diese Regelungen sind fest im eHealth-Gesetz verankert, welches im vergangenen Jahr in Kraft getreten ist.

Ziel ist es, dass Ärzte sich einen schnellen Überblick über aktuell eingenommene Medikamente verschaffen können. Auch bei einer Einlieferung ins Krankenhaus ist es damit möglich, auf einen Blick zu sehen, welche Medikamente der Patient verordnet bekommen hat. Apotheker können durch einen Blick auf den Medikationsplan bei frei verkäuflichen Medikamenten besser auf Wechselwirkungen achten und andere Präparate empfehlen.

Kündigungen sind künftig auch per E-Mail möglich

Kündigungen bedurften in der Vergangenheit häufig der „Schriftform“, also eines Briefes mit eigenhändiger Unterschrift. Ab heute ändern sich die Regeln. Generell gilt für Kündigungen die „Textform“. Das heißt, dass eine einfache E-Mail oder ein Fax ausreichend ist, um Verträge zu kündigen. Erste Experten glauben sogar daran, dass eine SMS als Kündigung akzeptiert werden muss. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen darf künftig nicht mehr auf eine Kündigung in „Schriftform“ bestanden werden. Ausnahmen bilden lediglich notariell beurkundete Verträge.

Vergütung für Stromabschaltung

Damit die Stromversorgung im gesamten Bundesgebiet dauerhaft abgesichert ist, müssen Angebot und Nachfrage ausgeglichen sein. Das wird in den Zeiten schwierig, in denen weder die Sonne scheint, noch der Wind weht, denn in Zeiten der Energiewende sind erneuerbare Energien immer wichtiger geworden.

Das Energiemanagement arbeitet hier mit speziellen Industrieanlagen zusammen, die die Möglichkeit haben, den Stromverbrauch spontan zu drosseln. Dadurch werden Schwankungen im Stromnetz durch kurzfristiges Abschalten ausgeglichen. Dafür gibt es für große Stromverbraucher sogar eine Vergütung, die seit 2013 gewährt wird. Mit dem heutigen Tage wurde diese Regelung bis Ende Juni 2022 verlängert.

Quelle: awi

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