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01. August 2014: Das ändert sich heute für Verbraucher

Ein neuer Monat beginnt und damit treten auch wieder viele Neuregelungen in Kraft. Wir haben die wichtigsten für Sie zusammengestellt:

  1. Steigendes Betreuungsgeld
  2. Neuregelungen im Tierschutz
  3. Mindestlohn in der Fleischindustrie, für Maler und Lackierer
  4. Verbesserungen beim Gläubigerschutz
  5. EEG-Novelle
  6. Neuregelungen in der Anlageberatung
  7. SEPA wird zur Pflicht zur Firmen und Vereine

Betreuungsgeld steigt auf 150 Euro

Das umstrittene Betreuungsgeld, das Eltern von Kindern, die ab dem 01.08.2012 geboren wurden, beantragen können, wird erhöht. Erhalten können es alle Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreuen und nicht in einer Kita oder bei einer Tagesmutter. Statt der bisherigen 100 Euro monatlich gibt es künftig 150 Euro monatlich, das ist ein dickes Plus im Portmonee vieler Familien.

Neuregelungen im Tierschutz

Auch beim Tierschutz ändert sich ab heute so einiges. Im vergangenen Jahr wurde mit der Reform des Tierschutzgesetzes ein verbesserter Schutz für Versuchstiere eingeführt. Jetzt sind die Heimtiere dran. Die Neuregelungen sehen folgendes vor:

Gegen den unseriösen WelpenhandelErlaubnispflicht für Hundeschulen und –trainerVerkauf von Wirbeltieren nur mit schriftlichen Informationen
Zunächst einmal will man dem illegalen Welpenhandel einen Riegel vorschieben. Daher soll die Einfuhr von Wirbeltieren (Nutztiere sind leider ausgenommen) nur noch mit einer Erlaubnis der Länderbehörde möglich sein. Voraussetzung ist allerdings, dass die Tiere in Deutschland weiter vermittelt und verkauft werden sollen. Zudem müssen die Personen, die die Tiere befördern, die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit nachweisen. Da die Tiere während des Transports möglichst wenig Stress ausgesetzt werden sollen, ist es den Behörden möglich, bei schlechten Transportbedingungen früher einzugreifen. Die Erlaubnis der Länderbehörde kann dabei zeitlich befristet oder mit Auflagen versehen werden.
Hundeschulen sind maßgeblich an der Erziehung von Hunden beteiligt, geben den Haltern Tipps und Anregungen. Daher sollen sie ab heute nur noch dann gewerbsmäßig Hunde ausbilden dürfen, wenn sie ihre Kenntnisse mit einem entsprechenden Sachkundenachweis darstellen können. Für diesen wurden Mindestqualitätsstandards festgelegt. Die Behörden der Länder, meist die Veterinärämter, können eine Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Hundeausbildung erteilen. Dabei müssen allerdings die verantwortlichen Personen angegeben und die fachlichen Kenntnisse nachgewiesen werden.
Wer Wirbeltiere, wie Hunde oder Katzen verkauft, muss dem künftigen Halter schriftliche Informationen mitgeben, aus denen hervorgeht, wo die wesentlichen Bedürfnisse des Tieres liegen. Informationen zur richtigen Ernährung und Pflege, die artgerechte Unterbringung und Bewegung soll den Besitzern nahegebracht werden.

Neue Mindestlöhne für Maler und in der Fleischindustrie

In der Fleischindustrie gilt ab heute erstmals ein bundesweit einheitlicher Mindestlohn. Dieser liegt bei 7,75 Euro pro Stunde und soll ab Dezember in mehreren Stufen auf 8,75 Euro erhöht werden. Diese Zahl soll bis Dezember 2016 erreicht werden. Die erste Erhöhung gilt ab 01.12.2014 auf 8,00 Euro pro Stunde, am 01.10.2015 wird der Mindestlohn auf 8,60 Euro pro Stunde angehoben und vom 01.12.2016 bis 31.12.2017 soll der Mindestlohn 8,75 Euro betragen.

Auch Maler und Lackierer profitieren vom neuen Mindestlohn. Dieser steigt auf 12,50 Euro pro Stunde in den alten und auf immerhin 10,50 Euro in den neuen Bundesländern. Eine Ausnahme gilt für Berlin, wo 12,30 Euro Mindestlohn ab dem 01. August 2014 gelten. Diese Mindestlöhne gelten bis 30.04.2015. Vom 01.05.2015 bis 30.04.2016 sollen in den alten Bundesländern 12,80 Euro, in den neuen Ländern 10,90 Euro und in Berlin 12,60 Euro pro Stunde gezahlt werden. Vom 01.05.2016 bis 30.04.2017 gelten dann 13,10 Euro in den alten und 11,30 Euro in den neuen Bundesländern, sowie 12,90 Euro in Berlin.

Verbesserungen beim Gläubigerschutz

Auch Firmen profitieren ab heute von einem verbesserten Gläubigerschutz. Das allgemeine Zahlungsziel zur Begleichung von Rechnungen darf 30 Tage nicht mehr überschreiten. Ausnahmen sind nur wirksam, wenn sie klar nachweisbar zwischen den Vertragspartnern getroffen wurden.

Über- und Abnahmefristen sollen den neuen Regelungen zufolge 15 Tage nicht mehr überschreiten. Außerdem wird der Verzugszins um einen Prozentpunkt angehoben und liegt nun bei neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Darüber hinaus spricht die Neuregelung den Gläubigern eine Pauschale in Höhe von 40 Euro zu, wenn der Schuldner in Verzug gerät.

EEG-Novelle kommt ab 01. August 2014

Zum 01.08.2014 tritt ebenfalls das reformierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft. Es legt verbindliche Ausbauziele für Ökostrom fest, soll den Wettbewerb fördern und bisherige Förderungen werden gekürzt. So soll ein möglichst gleichbleibender Kostenfaktor bis 2017 für den Ausbau der erneuerbaren Energien erreicht werden.

Kleine Dachanlagen zur solaren Stromerzeugung sollen ab dem 01. August 2014 eine Einspeisevergütung von 12,75 Cent pro Kilowattstunde erhalten. Neuanlagen können mit geringeren Vergütungen belegt werden, wenn die Nachfrage zu schnell steigt. Bei Anlagen über 10 kW Leistung soll zudem eine „Sonnensteuer“ für selbst genutzten und erzeugten Strom greifen. Bis Ende 2015 sollen 30 Prozent, bis Ende 2016 35 Prozent und ab 2017 40 Prozent gezahlt werden.

Neuregelungen bei der Anlageberatung

Auch bei der Anlageberatung wird es ab 01. August 2014 Neuregelungen geben. Berater, die gegen ein Honorar, das durch den Kunden gezahlt wird, beraten, werden als Honorarberater bezeichnet. Sie müssen nun in ein öffentliches Register eingetragen werden. Sie dürfen nicht für Provisionen arbeiten, die sie von den Versicherungen oder anderen Anbietern von Anlageprodukten erhalten. Das neue Gesetz gilt in erster Linie für Wertpapiere und Vermögensanlagen. Allerdings sind die Vermittlung von Kapitallebensversicherungen, Bausparplänen und Spareinlagen nicht mit inbegriffen. Gebührenordnungen mit nachvollziehbaren Gebührensätzen wird es in diesem Bereich nicht geben. Die Branche gibt allerdings an, dass eine Stunde Beratung etwa 150 Euro kosten soll.

SEPA-Pflicht für Firmen und Vereine

Die Gnadenfrist für den SEPA-Zahlungsverkehr ist abgelaufen. Ursprünglich sollten Firmen, Behörden und Vereine bereits ab dem 01.02.2014 komplett auf den SEPA-Zahlungsverkehr umstellen, da aber viele Firmen und Vereine gerade in Deutschland den neuen Anforderungen noch nicht gewachsen waren, wurde ein Aufschub um sechs Monate bewilligt.

Für Zahlungen im Inland muss jetzt die IBAN des Zahlungsempfängers angegeben werden, die BIC greift für Zahlungen im Ausland. Die Einzugsermächtigungen müssen ab heute auf das neue SEPA-Verfahren umgestellt werden – mitsamt Gläubigeridentifikationsnummer und Mandatsreferenz. Lediglich Verbraucher und Verbraucherinnen erhalten eine weitere Schonfrist bis zum 01.02.2016. Solange dürfen sie noch mit Kontonummer und Bankleitzahl zahlen und im deutschen Einzelhandel weiterhin das elektronische Lastschriftverfahren nutzen.

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